Beratungseinsatz
Kommen Sie dieser Pflicht nicht nach, kann Ihr Pflegegeld gekürzt oder sogar ersatzlos gestrichen werden.
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- Garantierte kostenlose Abrechnung durch Ihre Pflegekasse.
- Persönliche Tipps & Hilfestellungen
- Pflichttermin – einfach organisiert
- Vermeidung Ihrer Pflegegeld-Kürzung
Fristen für den Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI
Pflegegeldempfänger mit Pflegegrad | Beratungseinsatz nach § 37.3 | Fristen |
Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 | 1 x pro Halbjahr | 01.01. – 30.06 01.07. – 31.12 |
Pflegegrad 4 Pflegegrad 5 | 1 x pro Vierteljahr | 01.01 – 31.03 01.04 – 30.06 01.07 – 30.09 01.10 – 31.12 |
Pflegegrad 1 | 1 x pro Halbjahr möglich | 01.01. – 30.06 01.07. – 31.12 |
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Gemeinsame Ziele verbinden: Wir engagieren uns zusammen mit unsere Kooperationspartner Schifaa für ein lebenswertes Miteinander.
