Beratungseinsatz

Kommen Sie dieser Pflicht nicht nach, kann Ihr Pflegegeld gekürzt oder sogar ersatzlos gestrichen werden.
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  • Garantierte kostenlose Abrechnung durch Ihre Pflegekasse.
  • Persönliche Tipps & Hilfestellungen
  • Pflichttermin – einfach organisiert
  • Vermeidung Ihrer Pflegegeld-Kürzung

Fristen für den Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI

Pflegegeldempfänger mit PflegegradBeratungseinsatz nach § 37.3Fristen
Pflegegrad 2
Pflegegrad 3
1 x pro Halbjahr01.01. – 30.06
01.07. – 31.12
Pflegegrad 4
Pflegegrad 5
1 x pro Vierteljahr01.01 – 31.03
01.04 – 30.06
01.07 – 30.09
01.10 – 31.12
Pflegegrad 11 x pro Halbjahr möglich01.01. – 30.06
01.07. – 31.12

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