Schlagwort: Verhinderungspflege Dinslaken

Pflegegeld

Tabelle Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick

Pflegegrade

PflegegradeGeldleistung (ambulant)Sachleistung (ambulant)Entlastungsbetrag (ambulant) zweckgebundenLeistungsbetrag (vollstationär)
Pflegegrad 1125 Euro125 Euro
Pflegegrad 2316 Euro689 Euro125 Euro770 Euro
Pflegegrad 3545 Euro1.298 Euro125 Euro1.262 Euro
Pflegegrad 4728 Euro1.612 Euro125 Euro1.775 Euro
Pflegegrad 5901 Euro1.995 Euro125 Euro2.005 Euro

Wann wird das Pflegegeld gekürzt?

  • Pflegebedürftige die Beratungsbesuche nicht wahrnehmen
  • Krankenhausaufenthalten und Rehazeiten: Bei stationärem Aufenthalt in einem Krankenhaus oder einer Rehabilitationseinrichtung ruht der Pflegegeldanspruch ab dem 29. Tag,
  • Inanspruchnahme Verhinderungspflege: das Pflegegeld nur für den ersten und letzten Tag voll und dazwischen zu 50 Prozent gezahlt.
  • Aufenthalt im Ausland (nicht EU Länder) : Wer für weniger als 6 Wochen pro Kalenderjahr im Ausland ist, behält den vollen Anspruch auf Leistungen der Pflegepflicht­versicherung. Bei längeren Aufenthalten ruht der Anspruch auf Pflegeleistungen der deutschen Pflege­versicherung.
PflegegradGesamtpunkte 
Kein Pflegegrad< 12,5
Pflegegrad 1 Punkte12,5 – 27
Pflegegrad 2 Punkte27 – 47,5
Pflegegrad 3 Punkte47,5 – 70
Pflegegrad 4 Punkte70 – 90
Pflegegrad 5 Punkte90 – 100

Pflegegeld beantragen

  •  Wo fange ich an?
    Orientierung, Organisation und Kontrolle für Ihren Alltag
  •  Wie erhalte ich Leistungen der Pflegeversicherung?
    Informationen zu Anträgen und Übersicht der Pflegeleistungen
  •  Schaffe ich das?
    Strategien zur Bewältigung und Entlastung im Alltag
  •  Wer hilft mir?
    Beratung durch kompetente Experten
  •  Wie geht Pflege? Überblick der wichtigsten Themen und Aufgaben in der Pflege

Die erste Beratung ist kostenfrei. Nehmen Sie unverbindlich mit unserem Team Kontakt auf – per E-Mail oder telefonisch.

Hier erhalten Sie Informationen und Beratung
für die Pflege zu Hause

Paket 1 ( KOSTENLOS !) ( Wenn keine Pflegegrad vorhanden)

  • Ausführliche telefonische Erstberatung
  • Leitfaden zum Pflegegrad-Antrag Antragsformular
  • Pflegegrad weitere wichtige Vorbereitungsmaßnahmen 
  • Vorbereitung auf Ihre MDK-Begutachtung per Post
  • Unterstützung bei MDK Pflegegrad: Auskunftsbogen
  • Prüfung Ihres Pflegebescheids 
  • Unterstützung bei einem möglichen Widerspruch (keine Rechtsberatung)

Wichtige Dokumente, die dem Gutachter bei seiner Einschätzung helfen können, sollten gebündelt zusammengestellt werden. Hierzu gehören:

  • ärztliche Diagnosen und Befunde,
  • schriftliche Anordnungen therapeutischer Leistungen,
  • schriftliche Anordnungen pflegerischer Leistungen
  • ggf. eine ärztliche Einschätzung der Pflegebedürftigkeit sowie
  • Krankenhaus- und Entlassungsberichte.
  • Medikamentenplan

Noch keinen Pflegegrad?
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Verhinderungspflege beantragen

Verhinderungspflege bis 2418 €

Wenn die private Pflegeperson verhindert ist, etwa in Urlaubfährt oder krank ist, übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten für eine Ersatzpflege. Dies nennt man Verhinderungspflege. Die Verhinderungspflege kann durch einen ambulanten Pflegedienst, durch Einzelpflegekräfte, ehrenamtlich Pflegende oder nahe Angehörige erfolgen. Pro Kalenderjahr ist eine Verhinderungspflege von bis zu sechs Wochen möglich. Zudem können bis zu 50 Prozent des Leistungsbetrags für eine Kurzzeitpflege (bis zu 806 Euro) zusätzlich für die Verhinderungspflege beansprucht werden. Der für die Verhinderungspflege in Anspruch genommene Erhöhungsbetrag wird auf den Leistungsbetrag für eine Kurzzeitpflege angerechnet. Die Hälfte des bisher bezogenen Pflegegeldes wird während der Verhinderungspflege für bis zu sechs Wochen im Jahr fortgewährt.


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Tabelle Verhinderungspflege

PflegebedürftigkeitLeistungen bei Verhinderungspflege
Pflegegrad 1
Pflegegrad 2 – 51.612 bis 2418 Euro für bis zu 6 Wochen

Kurzzeitpflege

Ist jemand nur für eine begrenzte Zeit auf vollstationäre Pflege angewiesen, etwa während einer Krisensituation bei häuslicher Pflege oder im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt, so kommt eine Kurzzeitpflege in einer stationären Kurzzeitpflegeeinrichtung in Betracht. . Es besteht ein Anspruch auf acht Wochen Kurzzeitpflege. Der noch nicht verbrauchte Leistungsbetrag für Verhinderungspflege kann auch für Leistungen der Kurzzeitpflege eingesetzt werden kann. Auf diese Weise kann der Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege u. U. verdoppelt werden. Auch die Zeit für die Inanspruchnahme Kurzzeitpflege kann so maximal von vier auf bis zu acht Wochen erweitert werden. Der für die Kurzzeitpflege in Anspruch genommene Erhöhungsbetrag wird allerdings auf den Leistungsbetrag für eine Verhinderungspflege angerechnet Das hälftige Pflegegeld bei Inanspruchnahme einer Kurzzeitpflege kann bis zu acht Wochen im Jahr in Anspruch genommen werden.

Tabelle Kurzzeitpflege

PflegebedürftigkeitLeistungen bei Kurzzeitpflege
Pflegegrad 1Bis zu 125 Euro einsetzbarer Entlastungsbetrag
Pflegegrade 2 – 51.612 Euro für die Kosten der Kurzzeitpflege von bis zu acht Wochen