AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Betreuung- und Entlastungsservice :
- Betreuungsbüro Özer verrichtet für ihre Kunden Dienstleistungen in Bereich Betreuung und Entlastung. Die angebotenen umfassen Dienstleistungen aus den Bereichen Beratung, Betreuung und Unterstützung im Alltag, Antragsservice und Pflegekassenleistungen (kein Putzhilfe).
- Das örtliche Angebot und Dienstleistungen kann in ihrer Art und Zahl variieren.
- Die Kosten für den Kunden setzen sich individuell nach den erbrachten Dienstleistungen zusammen (siehe Preisliste – im Antragsformular und Vereinbarung). Die Abrechnung erfolgt Stundenweise oder als Monatspauschale (125,00 €/Monat – Betreuungskarte ) über die Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI direkt mit den Pflegekassen (monatlich, halbjährlich oder jährlich) sobald ein Abtretungserklärung der Versicherten vorliegt. Die Zusätzlichen Die Kosten für andere Dienstleister (wie z. B. Handwerker, Fußpflege etc.) sind gesondert zu entrichten.
- Die Betreuungskarte ist für Sie kostenlos . Die Betreuungskarte wird mit einem Gültigkeitszeitraum von einem Jahr versehen. Falls der Kunde nicht kündigt, wird automatisch die Gültigkeit um ein Jahr verlängert.
- Der Kunde ist damit einverstanden, das die Betreuung und Entlastung Service die Daten speichert und an Kooperationspartner weitergeben kann und die Kundschaft telefonisch, per SMS/WhatsApp, per Email und schriftlich über aktuelle Dienstleistungen und sonstige Angebote und Produkte informieren darf. Auf Anfrage oder bei Bedarf kann der Betreuungsdienst ihrer Kunden die angebotenen Leistungen jederzeit erweitern oder einstellen. Der Kunde ist über NAHBARSCHAFTSHILFE informiert.
- Gerichtsstand ist Duisburg
- Diese Betreuung und Entlastung Konzept ist eine Dienstleistung der Betreuungsbüro Özer Steuernummer: 107 5108 /6115
- Der Kunde erkennt mit seiner Unterschrift ( Antragsformular, Vereinbarung, Leistungsnachweis) die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Betreuung und Entlastung Service an.
- TÜRKISCH: Anlasma Tüzüğünü (AGB) ve Müsterilik Başvuru Formunu okudum.Tüzük ve Yönergelerde Müsterilik için yapılmış açık tanımlamayı, üyelik için öngörülen hak ve yükümlülükleri tamamen anladım. Formlardaki belgelerde yer alan bana ait bilgilerin doğru olduğunu , anlatilanlari anladigimi ve kabul ettiğimi, bu sözlesmeyi imzalamak suretiyle kabul ve beyan ederim. Başvurum sirasinda Komsular Arasi Yardimlasma (Nachbarschaftshilfe) hakkinda da detayli bilgi verildi. Ben tercihimi Nachbarschaftshilfe den yana degil, Üyelik Karti`ndan (Betreuungskarte) yana kullandigimi teyit ederim. Bu Anlasma Ev Temizligi yardimini icermez ve ben bu hizmete ilgi duymuyorum. Betreuung hakkimi sadece yukarida belirtilen Hizmetler icin kullanmak istiyorum.
Hinweispflicht
Das Betreuungsbüro informiert in erster Linie pflegebedürftige Menschen sowie deren Angehörige über Leistungsangebote im Rahmen des SGB XI. Das Betreuungsbüro informiert unabhängig und transparent und bietet ausdrücklich keine Pflegeberatung nach §7a SGB XI an. Somit möchten wir darauf hinweisen, dass unsere Dienstleistungen lediglich die Informationsbereitstellung sowie die Hilfe beim Vorausfüllen Ihrer Anträge, Organisationen, Vermittlungen und Unterstützung im Alltag abdeckt. Falls Sie eine Pflegeberatung nach §7a SGB XI wünschen, können Sie sich jederzeit kostenlos an Ihre örtlichen Pflegestützpunkte, Beratungsleistungen der ambulanten Dienste bzw. der stationären Pflegeheime, Kranken- und Pflegekassen sowie den Verbraucherschützern und Sozialverbänden wenden.
Wir möchten Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass das Team vom Betreuungsbüro nicht vertretungsbefugt ist. Somit können wir nicht ermessen oder beurteilen, ob Sie Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, da diese unter anderem von den gesundheitlichen Gegebenheiten abhängen können. Inhaltlich handelt es sich somit letztlich um medizinische Fragen, die wir nicht beurteilen können.
Vorsorglich weisen wir noch darauf hin, dass wir auch zu einer Rechtsberatung nicht befugt sind.
Wir können Ihnen lediglich Informationen bereitstellen, die der Gesetzesgeber formuliert hat. Ihre persönlichen Leistungsansprüche können nur von der Pflegekasse unter Berücksichtigung der gesetzlichen Voraussetzungen geprüft und genehmigt werden somit kann Das Betreuungsbüro keine persönlichen Leistungsansprüche feststellen oder empfehlen.
Bitte beachten Sie, dass unsere Hilfeleistung ausschließlich auf der Basis der von Ihnen selbst mitgeteilten Daten und Fakten erstellt werden, für deren inhaltliche Richtigkeit wir ebenfalls keinerlei Haftung übernehmen können. Deshalb ist es wichtig, dass Sie Ihre Angaben sehr genau auf Vollständigkeit und Richtigkeit überprüfen.
Aus den vorgenannten Gründen können wir keinerlei Garantie und vor allem auch keine Haftung für
einen Erfolg Ihrer Leistungsansprüche übernehmen.
Weitere Allgemeine Vertragsbedingungen
(Betreuungsvertrag/ Unterstützung im Alltag)
Geltungsbereich
1.1 Betreuungsbüro Özer , Duisburg, (im Folgenden „Betreuungsbüro “), ist Betreiberin der Online-Plattform „Betreuungsbüro “ für Betreuungsleistungen unter www.betreuung-duisburg.de (im Folgenden „Plattform“ oder „Betreuungs-Portal“).
1.2 Die Betreuungsleistungen werden durch bei Betreuungsbüro angestellte Alltagsbegleiter (im Folgenden auch „Dienstleister“) verrichtet. Die nachstehenden „Allgemeinen Vertragsbedingungen“ gelten für den einzelnen Kunden von Betreuungsbüro als Bezieher von Leistungen der Unterstützung im Alltag.
1.3 Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen erhält der Kunde jeweils in Form eines dauerhaften Datenträgers (z.B. E-Mail). Die Allgemeinen Vertragsbedingungen sind zusätzlich für die Dauer des Vertrages in der aktuellen Fassung jederzeit unter https://www.betreuungs-duisburg.de/agb/ abruf- und ausdruckbar.
Allgemeines
2.1 Das Betreuungsbüro verfügt über die Anerkennung der Angebote zur Unterstützung im Alltag im Sinne des § 45a Absatz 1 des Elften Sozialgesetzbuches (SGB XI) durch die zuständige Landesbehörde.
2.2 Das Betreuungsbüro hat nach Aufforderung der Pflegekasse des Kunden dieser unverzüglich eine Ausfertigung des Betreuungsvertrags auszuhändigen.
Angebote zur Unterstützung im Alltag
3.1 Die Angebote zur Unterstützung im Alltag beinhalten die Übernahme von Betreuung und allgemeiner Beaufsichtigung, eine die vorhandenen Ressourcen und Fähigkeiten stärkende oder stabilisierende Alltagsbegleitung, Unterstützungsleistungen für Angehörige und vergleichbar Nahestehende in ihrer Eigenschaft als Pflegende zur besseren Bewältigung des Pflegealltags, die Erbringung von Dienstleistungen, organisatorische Hilfestellungen oder andere geeignete Maßnahmen.
3.2 Konkret untergliedern sich die Angebote zur Unterstützung im Alltag wie folgt:
Betreuungsangebote, d.h. die Alltagshelfer übernehmen unter pflegefachlicher Anleitung die Betreuung von Pflegebedürftigen mit allgemeinem oder mit besonderem Betreuungsbedarf (§ 45a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB XI),
Angebote zur Entlastung der Pflegenden zur gezielten Entlastung und beratenden Unterstützung von pflegenden Angehörigen oder vergleichbar nahestehenden Pflegepersonen in ihrer Eigenschaft als pflegende Personen (§ 45a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB XI),
Angebote zur Entlastung im Alltag, die Pflegebedürftigen bei der Bewältigung von pflegenden Angehörigen und vergleichbar nahestehenden Personen in ihrer Eigenschaft als Pflegende gezielt zu entlasten (§ 45a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 SGB XI).
3.3 Das Angebot zur Entlastung von pflegebedürftigen Personen durch individuelle Hilfen im Alltag durch Das Betreuungsbüro ist darauf ausgerichtet, vorhandene Ressourcen und Fähigkeiten der pflegebedürftigen Person zu stärken oder zu stabilisieren. Sie dienen dazu, sie zu unterstützen und zu befähigen, die Anforderungen des Alltags zu bewältigen sowie gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Hierzu zählen insbesondere Kommunikation, Wahrnehmung sozialer Kontakte, Freizeitaktivitäten und Behördenangelegenheiten sowie die Organisation individuell benötigter Hilfen.
3.4 Die Angebote zur Unterstützung im Alltag werden über den sogenannten Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI finanziert. Mit dem Entlastungsbetrag können unter anderem die von Das Betreuungsbüro angebotenen Leistungen der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag im Sinne des § 45a SGB XI finanziert werden. Den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI können pflegebedürftige Personen in Anspruch nehmen, die
einem der Pflegegrade 1-5 zugeordnet sind und
in häuslicher Umgebung gepflegt werden.
3.5 Das Betreuungsbüro hat den Kunden vor Vertragsschluss und bei jeder wesentlichen Veränderung in der Regel schriftlich oder per E-Mail durch einen Kostenvoranschlag über die voraussichtlichen Kosten zu unterrichten. Veränderungen sind insbesondere dann wesentlich, wenn der Kunde andere Leistungen wünscht, die Änderungen in der Pflegesituation zur Anpassung des Pflegegrads führen oder Vergütungen erneut vereinbart werden.
Sonstige Leistungen
Über sonstige von Das Betreuungsbüro gegenüber dem Kunden zu erbringende Leistungen erstellt Das Betreuungsbüro einen Kostenvoranschlag, aus dem sich Art, Inhalt, Umfang und Kosten dieser Leistungen ergeben.
Zugang zu den Leistungen, ausgeschlossene Leistungen
5.1 Die Leistungen nach Nr. 3 dieses Vertrags kann der Kunde online, über das oben genannte Betreuungsportal einsehen.
5.2 Das Betreuungsbüro erbringt keine Leistungen, die nicht von der gesetzlichen Grundlage für Angebote zur Unterstützung im Alltag nach §§ 45a, 45b SGB XI, der behördlichen Anerkennung sowie der jeweils maßgeblichen Berufshaftpflichtversicherung umfasst sind, insbesondere keine körperbezogenen Pflegemaßnahmen sowie keine handwerklichen Tätigkeiten (z.B. Rasenmähen, das Bohren von Löchern in Wohnungs- oder Hauswänden, Malerarbeiten, häusliche Reparaturen, Umbauten oder Instandsetzungen).
Konkrete Leistungsbeschreibung (Angebote zur Unterstützung im Alltag)
6.1 Die Angebote zur Unterstützung im Alltag (nachfolgend: „Alltagshilfe“ oder „Alltagshilfeleistungen“) werden durch Alltagsbegleiter erbracht und sind primär für Kunden mit bereits vorhandenem Pflegegrad optimiert.
6.2 Ein Alltagsbegleiter ist ein eigens von Das Betreuungsbüro geschulter Mitarbeiter. Sämtliche Dienstleister verfügen über die nach Gesetz erforderlichen Qualifikationen. Sämtliche Dienstleister von Das Betreuungsbüro sind deutschsprachig. Die Alltagsbegleiter sind bei Das Betreuungsbüro angestellt.
6.3 Die Alltagsleistungen sind in Absprache jeweils zwischen 09:00 bis 18:00 Uhr buchbar.
Leistungsbeginn
Das Betreuungsbüro erbringt für den Kunden ab dem vertraglich individuell vereinbarten Zeitpunkt Leistungen.
Vergütung und Zahlung
8.1 Die konkrete Höhe der Entgelte für die vom Kunden gewählten Leistungen richten sich grundsätzlich nach dem konkret vereinbarten Leistungsumfang.
8.2 Eine Stunde der Alltagsentlastung wird im Fall des Vorliegens der Erstattungsvoraussetzungen (Pflegekasse) mit den folgenden Stundensätzen abgerechnet.
Leistungsabrechnung über §45b SGB XI Entlastungsleistungen
Alltagshilfe, Unterstützung & Betreuung | 34,50 € / Stunde |
zuzüglich Fahrkostenpauschale und Materialkosten | 34,50 / Monat |
Leistungsabrechnung über §39 SGB XI Verhinderungspflege
Alltagshilfe, Unterstützung & Betreuung | 34,50 € / Stunde |
zuzüglich Fahrkostenpauschale und Materialkosten | 34,50 / Monat |
Privatleistungen im Rahmen der Pflege und Betreuung
Alltagshilfe, Unterstützung & Betreuung | 44,50 € / Stunde |
zuzüglich Verwendete Büroartikel und Materialkosten / Porto / Fax / inkl. | 44,50 / Monat |
Wochenend- & Feiertagszuschlag
An Wochenenden und Feiertagen betragen die Kosten 50 € / Stunde. Diese werden als Privatleistung dem Kunden in Rechnung gestellt.
8.3 Das Betreuungsbüro bietet interessierten Mitbürgern Erst-Beratungsgespräche vor Ort an. Diese Beratungsgespräche werden dem Kunden nur nach Zustimmung der Zusammenarbeit über seinen Entlastungsbetrag gemäß §45b SGB XI verrechnet.
8.4 Das Betreuungsbüro ist berechtigt die Entgelte für die erbachten Leistungen, die die Pflegekasse, die Krankenkasse oder der Sozialhilfeträger (Kostenträger) genehmigt oder übernommen hat, direkt mit diesen abzurechnen. Sonstige Leistungen nach Punkt 3 dieses Vertrags können grundsätzlich nicht mit den Kostenträgern abgerechnet werden.
8.5 Der Kunde ist verpflichtet, die nicht durch die Kostenträger übernommenen Entgelte selbst zu zahlen. Das Betreuungsbüro rechnet bei privat kranken- und pflegeversicherte Kunden, bei denen anstelle der Sachleistung die Kostenerstattung in gleicher Höhe tritt, die erbrachten Leistungen mit dem Kunden selbst ab. Der Kunde leitet die Rechnung seiner privaten Kranken- und Pflegeversicherung zu und bemüht sich um die Erstattung selbst.
8.6 Das Entgelt ist vom Kunden auch dann zu zahlen, wenn eine vereinbarte Leistung aus vom Kunden zu vertretenen Gründen ganz oder teilweise nicht in Anspruch genommen wurde. Kurzfristige Terminverschiebungen oder Kundenabsagen von terminierten Betreuungseinsätzen innerhalb von 24 Stunden und im Verhinderungsfall 6 Stunden vor Terminbeginn werden mit einer Stornierungsgebühr in Höhe von 20 € pro Stunde privat in Rechnung gestellt.
8.7 Das Betreuungsbüro erstellt monatlich eine Rechnung über die erbrachten Leistungen. Dabei sind die Beträge für die sonstigen Leistungen von denen für die Leistungen nach dem SGB XI zu trennen. Für die Leistungen nach dem SGB XI ist in der Rechnung jeweils das von der Pflegekasse und dem Kunden zu zahlende Entgelt explizit aufzuführen.
Erhöhung des Entgelts
9.1 Die Entgelterhöhung erfolgt durch die Übersendung eines neuen Kostenvoranschlages. Aus dem Kostenvoranschlag geht der Zeitpunkt hervor, zu dem Derman die Erhöhung des Entgelts verlangt.
9.2 Dem Kunden gegenüber hat Das Betreuungsbüro die Erhöhung des Entgelts spätestens zwei Wochen vor dem Zeitpunkt, an dem sie wirksam werden soll, schriftlich geltend zu machen und zu begründen. In der Begründung werden die bisherigen Entgelte den vorgesehenen Neuen gegenübergestellt.
Pflichten des Kunden, Zutrittsrecht
10.1 Der Kunde ist verpflichtet, das häusliche Umfeld, in dem sich der Dienstleister von Das Betreuungsbüro während der Leistungserbringung aufhält, in sicherem Zustand zu halten und alle erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, um die Dienstleister von Das Betreuungsbüro vor Unfällen und Gesundheitsschäden zu schützen
10.2 Der Kunde ist verpflichtet, Das Betreuungsbüro unverzüglich über potenzielle Gefahrenquellen oder das Auftreten ansteckender Krankheiten in seinem Haushalt in Kenntnis zu setzen.
10.3 Leistungen zu Lasten der Kranken- oder Pflegeversicherung setzen die Mitwirkung des Kunden voraus. Das Betreuungsbüro an wird für den Kunden die notwendigen Informationen bei der Pflegekasse einholen. Hierfür erteilt der Kunde Das Betreuungsbüro die entsprechende Vollmacht.
Betreuungsdokumentation und Leistungsnachweise
Das Betreuungsbüro führt eine Betreuungsdokumentation in Gestalt eines Stundenzettels. Dort werden die konkreten Daten der jeweiligen Tagesleistung festgehalten. Die Dokumentation wird von Das Betreuungsbüro im Anschluss an jede Leistungserbringung dem Kunden vorgelegt. Dieser überprüft die Richtigkeit der festgehaltenen Daten und bestätigt diese durch seine Unterschrift. Die Betreuungsdokumentation ist Eigentum von Das Betreuungsbüro .
Datenschutz
Für den Datenschutz gilt die Datenschutzerklärung von Özer, welche dem Nutzer mindestens in Textform zur Verfügung gestellt werden bzw. in ihrer jeweils geltenden Fassung jederzeit unter www.betreuung-duisburg.de abrufbar ist.
Haftung
13.1 Das Betreuungsbüro haftet für andere Schäden als die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die durch die Mitarbeiter des Betreuungsdienstes verursacht wurden, nur insoweit, als die Schäden auf einem grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhalten oder auf einer schuldhaften Verletzung der wesentlichen Vertragspflichten des Betreuungsdienstes beruhen. Dies gilt auch für das Handeln von Erfüllungsgehilfen des Betreuungsdienstes.
13.2 Das Betreuungsbüro weist dem Kunden auf Wunsch den Abschluss einer ausreichenden Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung nach.
Verbraucherschlichtungsstelle
14. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, die unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ zu finden ist.
Widerrufsbelehrung
15. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, steht ihm das nachfolgende gesetzliche Widerrufsrecht zu, sofern der Betreuungsvertrag nicht in einem persönlichen Termin in den Geschäftsräumen von Das Betreuungsbüro geschlossen wurde:
– Widerrufsbelehrung –
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichtet, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
– Ende der Widerrufsbelehrung –
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen haben, nachdem Sie als Verbraucher dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren.
Vertragslaufzeit und Kündigung
16.1 Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er endet durch Kündigung oder Tod des Kunden. Er kann im beiderseitigen Einvernehmen aufgehoben werden.
16.2 Der Kunde kann den Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist oder Angabe von Gründen kündigen.
16.3 Der Betreuungsdienst kann den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde gegen vertragliche Vorgaben verstößt.
16.4 Der Vertrag ruht bei vorübergehendem stationärem Aufenthalt
Schlussbestimmungen
17.1 Der Betreuungsvertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften.
17.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, wobei die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbesondere des Staates, in dem der Nutzer als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unberührt bleiben.
17.3 Über Änderungen dieser Bedingungen wird Das Betreuungsbüro den Kunden vorab mindestens in Textform unterrichten. Sofern der Kunde der Änderung nicht innerhalb von mindestens 4 Wochen nach Bekanntgabe der Änderung in Textform (z.B. per E-Mail) widerspricht, gilt dies als Einverständnis mit der Änderung; hierauf wird Das Betreuungsbüro in den Änderungsmitteilungen hinweisen.
17.4 Das Betreuungsbüro ist berechtigt, diesen Vertrag einschließlich aller zusätzlichen Vereinbarungen mit allen Rechten und Pflichten auf ein Unternehmen seiner Wahl zu übertragen
Stand (04.05.2022)